AGB´s
Soweit die Begriffe Anlage „active group“ oder Club „active group“ verwendet werden, bezeichnen diese immer den Standort Keesgasse 11, 8010 Graz. Der Begriff „active group“ bezeichnet immer das Unternehmen Dr. Dieter Haas Kommunikations- und Athletikberatung e.U..
1. Leistungserbringung
Die Kundinnen und Kunden sind berechtigt im Rahmen der Öffnungszeiten und des gewählten Nutzungspakets die Anlage unter Einhaltung der Hausordnung zu nutzen. Die active group arbeitet laufend daran, das Kundenerlebnis zu verbessern. Dazu gehört auch der aktive Umgang, im zumutbaren Ausmaß, mit Öffnungszeiten und Trainingsflächen. Die active group ermöglicht ihren Kundinnen und Kunden an 5 Tagen die Woche die Nutzung der Anlage in der Keesgasse 11, 8010 Graz. Die Öffnungszeiten werden jährlich im Aushang bekannt gegeben und über jegliche Veränderungen werden die Kundinnen und Kunden mittels E-Mail oder per Post informiert. Trainingsflächen werden je nach Bedarf erweitert bzw. können auch reduziert werden. Informationen zu Veränderungen werden den Kundinnen und Kunden zumindest 4 Wochen im Voraus bekannt gegeben. Den Kundinnen und Kunden steht jedenfalls eine „Kernnutzungszeit“ von zumindest 8 Stunden an 5 Tagen die Woche zu und Änderungen dürfen nicht dazu führen, dass derartige Kernnutzungszeiten unterschritten werden.
2. Nutzung der Anlage
Je nach Vertrags- bzw. Nutzungspaket sind verschiedene Bereiche und Programme nutzbar und zugänglich. Nutzungen von Programmen oder Bereichen der Anlage, welche nicht im gebuchten Paket inbegriffen sind, sind zu unterlassen und führen in erster Linie zur Verwarnung. Bei wiederholtem Vergehen führt das zum Ausschluss aus der Anlage und zu einer Vertragsstrafe in der Höhe von € 250,-. Die Preistabelle und Leistungsbeschreibungen liegen am Empfang im Studio bzw. im Büro (1.Stock) am Standort Keesgasse auf und können von dem geschulten Verkaufspersonal erfragt werden.
3. Arten von Mitgliedschaften
3.1. Trainingsverträge
Die Trainingsverträge beschreiben die Möglichkeiten der Nutzung der Anlage und deren Einrichtungen. Je nach Trainingsvertrag sind die zugänglichen Bereiche und das inkludierte Angebot definiert. Dasselbe gilt für jegliche Form von Tages- oder VIP-karten und Blöcken.
3.2. Altersbeschränkung
Basismitgliedschaften mit einem zeitgebundenen Vertrag können erst ab dem vollendeten 16. Lebensjahr abgeschlossen werden.
3.3. Zeitgebundene Verträge
Dies sind alle jene Verträge, die mit einem Stichtag beginnen und bis zur Kündigung aktiv sind.
4. Versicherungsmitgliedschaft
Die active group hat Vereinbarungen mit verschiedenen Versicherungen, welche den Kundinnen und Kunden die Möglichkeit geben, das Training und verschiedene Leistungen in der active group in
Anspruch zu nehmen. Welche Unterlagen hierzu benötigt werden erfahren Sie von dem geschulten Verkaufspersonal.
5. Mitgliedsbeiträge/Entgelte
5.1. Gebühr
Alle Verträge können nach Ermessen der active group entsprechend der jeweilig gültigen Inflation angepasst werden.
5.2. Zahlungsmöglichkeiten
Zeitgebundene Verträge werden mittels Lastschriftmandat oder Dauerauftrag vom Konto der Kundin/des Kunden abgebucht. Details zur Abbuchung sind auf dem jeweilig gültigen Lastschriftmandat zu entnehmen.
5.3. Upgrade
Bei einem Upgrade seines bestehenden Vertrages wechselt die Kundin/der Kunde zu einem höherwertigen Vertrag. Für diese Leistung wird keine Bearbeitungsgebühr verlangt.
5.4. Vertragswechsel
Der Vertragswechsel zu einer niedrigeren Mitgliedschaft, innerhalb einer bestehenden Vertragslaufzeit, ist nicht möglich.
5.5. Zutrittskarte
Eine Zutrittskarte ist der Schlüssel zur Anlage und ermöglicht die Nutzung, der laut Vertrag freigeschalteten Bereiche. Diese Zutrittskarte wird an die Kundin/den Kunden personalisiert übergeben und darf ausschließlich von dieser Kundin/diesem Kunden verwendet werden, auf die/den die Zutrittskarte zugewiesen ist.
5.6. Verlust der Zutrittskarte
Der Verlust muss umgehend gemeldet werden, um eine Fremdnutzung zu verhindern. Sollte die Zutrittskarte von einer anderen Person als der Eigentümerin/dem Eigentümer verwendet werden, wird eine Strafe in der Höhe von € 250,- fällig. Bereits der Versuch eine fremde Zutrittskarte zu verwenden stellt die Absicht eines Betrugs dar und wird zur Anzeige gebracht.
6. Leistungen
6.1. Gruppentraining
Der Zugang zu kostenpflichtigen Kursprogrammen ist nur jenen Kundinnen und Kunden erlaubt, die diese Leistung mit ihrem Vertrag gebucht haben oder speziell hierfür einen gültigen Block bzw. einen Gutschein vorweisen können.
6.2. Leistungsdiagnostik
Ist eine Sonderleistung und muss separat bezahlt werden.
6.3. Trainingsplan
Der individuelle Trainingsplan umfasst einen Zeitraum von vier bis zwölf Wochen.
6.4. Medizinischer Eingangscheck
Ein medizinischer Eingangscheck ist in allen Paketen der active group enthalten und wird von Fr. Dr. Heidi Felsner am Standort Keesgasse durchgeführt. Der Untersuchungsumfang ist mit einer Vorsorgeuntersuchung vergleichbar. Es besteht die Möglichkeit, einen eigenen (Haus)-Arzt mit zu nehmen und diese Untersuchung dort machen zu lassen.
6.5. Gruppentraining Termine
Die Gruppentermine finden zu den durch die active group veröffentlichten Terminen statt. Veränderung der Zeiten werden rechtzeitig im Vorfeld bekannt gegeben.
7. Korrespondenz mit Kundinnen und Kunden
Die Kundin/der Kunde ermächtigt die active group, dass diese sie/ihn mittels E-Mail über Veränderungen informieren dürfen. Werbemitteilungen werden gesondert mittels DSGVO bestätigt. Die Kundin/der Kunde ermächtigt die active group im Rahmen der gesondert zur Kenntnis zu nehmenden bzw. zu unterfertigenden DSGVO-Bedingungen sie/ihn mittels E-Mail über Veränderungen informieren zu dürfen. Werbemitteilung erfolgen nur, soweit die Kundin/der Kunde dem ausdrücklich zugestimmt hat.
8. Standortveränderung bzw. Umbau
Die active group ist ständig bemüht, ihren Kundinnen und Kunden das bestmögliche Erlebnis zu bieten. Aufgrund des täglichen Betriebes kann es vorkommen, dass Bau- und Umbauarbeiten während der Trainingszeit durchgeführt werden. Kundinnen und Kunden, werden sofern keine Gefahr in Verzug ist, zumindest 2 Wochen vor Beginn der Arbeiten über Einschränkungen und über die Dauer informiert. Jegliche Ersatzleistungen von Seiten der active group in Bauzeiten sind ausgeschlossen. Sollten Bauarbeiten die Nutzung des Vertrags nicht möglich machen, da das Studio gesperrt werden muss, wird die entgangene Leistung, als Zeitgutschrift am Vertragsende angehängt.
9. Kündigung, Vertragsdauer und Vertrag pausieren
Die Kündigung des Vertrags kann im Studio oder im Büro (1.Stock) am Standort Keesgasse 11 schriftlich abgegeben werden. Kündigungen gelten mit dem Abgabetag als eingegangen. Kündigungsschreiben per Post gelten immer mit dem Datum des Poststempels. Kündigungen mittels E-Mail sind nicht zulässig.
9.1. Außerordentliche Kündigung
Es gibt immer wieder Gründe, seinen Vertrag außerordentlich zu kündigen: Schwere Krankheit, Schwangerschaft oder Umzug über 50 Kilometer des aktuellen Wohnortes. Wir respektieren diese Veränderung und kümmern uns nach erhaltenem Nachweis eines Facharztes oder einer Meldebestätigung, um alle weiteren nötigen Schritte. Bei außerordentlichen Kündigungen wird sowohl der volle Betrag des offenen Leistungszeitraums als auch eine Vertragsschließungsgebühr von € 50,- in Rechnung gestellt.
9.2. Vertragsdauer
Der Vertrag wird über eine bestimmte Dauer abgeschlossen, im maximalen Ausmaß von 12 Monaten. Die Kündigungsfrist für zeitgebundene Verträge beträgt einen Monat vor nächstmöglichem Vertragsende. Wird nicht rechtzeitig vor Ablauf dieser Frist der Vertrag gekündigt, verlängert sich der Vertrag um jeweils einen Monat.
9.3. Pausieren von Verträgen
Nach Übermittlung eines fachärztlichen Attestes, im Zeitraum der Verletzung, ist das Pausieren von aktiven Verträgen möglich. Die Ruhezeit, die sich aus dem Pausieren ergibt, wird am Ende der Laufzeit des Vertrages kostenlos angehängt. Die Bezahlung des Vertrags während des Pausierens wird ohne Unterbrechung fortgesetzt.
9.4. Versicherungsmitgliedschaft
Kundinnen und Kunden mit einer aktiven Mitgliedschaft bekommen die Möglichkeit während der Vertragslaufzeit eine Versicherungsmitgliedschaft zu nützen. Für die Inanspruchnahme dieser Versicherungsleistungen pausiert die active group den aktiven Vertrag. Nach Beendigung der Versicherungsleistung wird der zuletzt aktive Vertrag wieder aktiviert. Während dieser Art wird die monatliche Zahlung des Mitgliedsvertrags gestoppt.
10. Hausordnung
10.1. Gefährdung bzw. Belästigung
Im Falle einer Belästigung oder Gefährdung anderer Mitglieder (w/m), wiederholter Missachtung der Hausordnung, behält sich die active group vor den Vertrag außerordentlich mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Mit dem Ausspruch einer derartigen, außerordentlichen Kündigung mit sofortiger Wirkung hat der Kunde (w/m) das Objekt umgehend zu verlassen bzw. besteht ab diesem Zeitpunkt ein Betretungsverbot hinsichtlich der Räumlichkeiten der active group.
10.2. Kontrolle Zutritt Anlage
Die active group hat das Recht jederzeit unangekündigte Kontrollen durchzuführen, um zu überprüfen, ob die Nutzungsbestimmungen und die Hausordnung eingehalten werden.
10.3. Externe Personal Trainer
In der active group sind keine externen Personal Trainer gestattet, sofern sie keine schriftliche Vereinbarung mit der active group haben. Bei Missachten wird eine Strafe von € 150,- fällig.
11. Widerrufsbelehrung, Terminverlust, Vertragsänderungen
Der Kunde (w/m) Kunde hat anlässlich der Erstanmeldung das Recht, ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen kostenlos von seinem Vertrag zurückzutreten, sofern sie/er noch keinerlei Leistungen konsumiert hat. Wurden Leistungen bezogen, müssen diese aliquot, inklusive Bearbeitungsgebühr von € 50,-, bezahlt werden. Darüberhinausgehend, bereits bezahlte Leistungen werden innerhalb von 14 Tagen, nach Bekanntgabe der Auszahlungsmodalität, der Kundin/dem Kunden rückerstattet. Der Kundin/dem Kunden stehen selbige Rechte bei einer digitalen Buchung zu.
12. Kosten bei Rückführungen der Abbuchung und Terminverlust:
12.1. Kosten
Bei der Rückführung eines ordentlichen bestehenden Lastschriftmandats entstehen uns Bank und Bearbeitungsgebühren. Diese Gebühren, von zumindest € 16,-, werden der Kundin/dem Kunden weiterverrechnet und müssen von dieser/diesem bezahlt werden. Wenn die Kundin/der Kunde nun mittels Briefs über ihren/seinen Rückstand informiert werden muss, fallen hier zusätzliche € 5,-Briefgebühren an.
12.2. Terminverlust
Personal Trainings, Diagnostiken und sämtliche angebotene Leistungen, zu denen ein verpflichtender Termin vereinbart wird, müssen mindestens 48 Stunden vor Leistungserbringung abgesagt werden. Bei Nicht-Erscheinen werden € 50,- in Rechnung gestellt. Bei Versicherungsdiagnostiken muss der neue Termin für die Diagnostik von der Kundin/dem Kunden selbst bezahlt werden. Terminabsagen unter office@active-group.at.
13. Haftungen
Die Nutzung der gesamten Anlage und Fitnessgeräte erfolgt seitens der Kundinnen und Kunden grundsätzlich auf eigene Gefahr. Soweit die Kundin/der Kunde anlässlich einer ordnungsgemäßen Nutzung innerhalb der Öffnungszeiten zu Schaden kommt, tritt eine Haftung der active group nur insoweit ein, wenn der Personenschaden auf einen erkennbaren Mangel der genutzten Einrichtung oder des genutzten Gerätes zurückzuführen ist. Soweit der Schaden auf eine nicht dem Gerätetyp, dem Gesundheitszustand der Kundin/des Kunden oder den Anweisungen des Personal der active group, entsprechende Nutzung zurückzuführen ist, besteht keinerlei Haftung. Eine Haftung für den Verlust von Kleidung, Wertsachen oder Sachschäden im Rahmen der Nutzung der Anlage wird nur für den Fall übernommen, wenn diese Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig von Mitarbeitern der active group verschuldet wurden, eine Haftung für derartige Schäden oder einen entsprechenden Verlust, welcher auf eine Handlung von Dritten und sohin nicht auf Mitarbeiter der active group zurückzuführen ist, besteht seitens der active group nicht. Selbstständiges Trainieren: Der Kundin/dem Kunden ist bewusst, dass sie/er selbstständig und in eigener Verantwortung trainiert. Für jegliche Haftungen und Verletzungen kann die active group nicht zur Verantwortung gezogen werden. Die angebotenen Trainingseinheiten der active group folgen bestimmten Programmen, die von internen Trainerinnen/Trainern und selbstständigen externen Dienstleisterinnen/Dienstleistern angeboten werden. Kundinnen und Kunden können an diesen Trainings nur bei voller Gesundheit teilnehmen. Teilnahme an einem Angebot trotz Verletzungen, erfolgt von Kundinnen/von Kunden auf eigenes Risiko. Kundinnen und Kunden ist bewusst, dass sämtliche angebotenen Leistungen keine Therapien sind, auch wenn sich diese auf das allgemeine Wohlbefinden positiv auswirken. Suchtmittel: Bereits die Mitnahme jeglicher Drogen oder illegalen leistungssteigernden Substanzen ist untersagt. Jeder Verstoß wird zur Anzeige gebracht und der Vertrag wird außerordentlich geschlossen. Alle Kosten, die dabei entstehen trägt die Kundin/der Kunde.
14. Nebenabsprachen
Mündliche Nebenabsprachen zu diesem Vertrag gibt es keine. Jegliche Änderung kann nur in direkter Absprache mit der Geschäftsführung geschehen. Zum Beweisantritt der Absprache wird der Kundin/dem Kunden von der Geschäftsführung ein gestempeltes Schriftstück mit Unterschrift ausgehändigt. Dies wird der Kundin/dem Kunden im Vertrag beigefügt. Sollte das Schriftstück erst erstellt werden müssen, kann die Kopie von der Kundin/dem Kunden innerhalb von vier Wochen zu den Öffnungszeiten im Büro (Keesgasse 11, 1.Stock) abgeholt werden.
Hiermit erkläre ich die AGB´s verstanden zu haben und diese zu akzeptieren.